Kirchenverwaltung


Die Kirchenverwaltung ist gemäß Art. 5 der Satzung für gemeindliche kirchliche Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen das Organ der Pfarrkirchenstiftung (gegebenenfalls auch Kuratie- und Filialkirchenstiftung) und hat insbesondere die Aufgaben der Ordnung für kirchliche Stiftungen wahrzunehmen.

Aufgabe der Kirchenverwaltung ist die Finanz- und Vermögensverwaltung der jeweiligen Kirchenstiftung. 

Die Mitglieder werden für 6 Jahre gewählt.

Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal zum Beispiel in den Kindergärten. Dieses Gremium wird für jeweils sechs Jahre direkt gewählt. Der Pfarrer oder Pfarradministrator ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums. Er kann den Vorsitz aber auch abgeben. Dann wird der Vorsitzende aus dem Kirchenvorstand heraus gewählt. Der Vorsitzende wird dann auf Bitte des Pfarrers vom zuständigen Bischof für die Legislaturperiode berufen. Häufig unterstützt ein Kirchenpfleger den Pfarrer bei dieser Aufgabe.